Cookie Hinweis

Mit Anwendung der DSGVO 2018 sind Websitebetreiber dazu verpflichtet, der unter https://eu-datenschutz.org/ veröffentlichten Grundverordnung Folge zu leisten und seine Nutzer entsprechend über die Erfassung und Auswertung von Daten in Kenntnis zu setzen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist in Kapitel 2, Artikel 6 der DSGVO begründet.
Die Verordung sieht vor, dass ein Websitebesucher auf die Verwendung von Cookies hingewiesen werden muß und dieser sein Einverständnis per Aktion/Klicken bestätigen muß.

In Bezug auf diese Verordnung sind zwei Arten von Cookies zu unterscheiden:
– technische notwendige Cookies: Sind für die Funktion der Website nötig, z.B. zur Speicherung von Anmeldedaten, Einstellungen oder eines Warenkorbs im Onlineshop.
– technisch nicht notwendige Cookies: Tracking-, Targeting-, Social-Media- und Analyse-Cookies die ggf. zusätzliche Daten enthalten.

Was sind Cookies?

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser auf der Festplatte abgelegt wird und Daten über den Nutzer und Webseite enthält. Diese Website setzt u.a. Session-Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktional zu gestalten, die nach dem Schließen des Browsers automatisch gelöscht werden.